Kurz über RWA


Wärme- und Rauchabzugsanlagen – Konform mit TRVB‑125 S (Österreich)

In Österreich gelten für die Planung, Errichtung, Überprüfung und Wartung von Rauch‑ und Wärmeabzugsanlagen die Anforderungen der TRVB 125 S. Für Stiegenhäuser regelt zusätzlich die TRVB S 111.

Normbereich: Räumliche Geltung

  • Brandabschnitte bis 800 m² Nettofläche benötigen keine RWA, für 800–2000 m² ist nach TRVB 125 S ein Rauchabschnitt mit qualifizierten natürlichen oder maschinellen RWA erforderlich. bvs-ooe.at+13ibs-austria.at+13dh-partner.com+13

  • Atrien und Hallen bis 1600 m² erfordern obenliegend Rauchabzugseinrichtungen mit einem freien Querschnitt von 2 % der Nettofläche wien.gv.at+1dh-partner.com+1.

Anforderungen TRVB-konform

✅ Naturbelüftung – NRWG (ÖNORM EN 12101‑2 Typ B)

  • Automatische Auslösung (Temperatur oder Feuerdruck).

  • Mindestens 1,5 m² aerodynamisch wirksame Abzugsfläche je 400 m² Grundfläche. wien.gv.at+14fvlr.de+14bundesfeuerwehrverband.at+14

✅ Maschinelle Systeme (MRA, EN 12101‑3)

  • Pro 400 m² mindestens 10 000 m³/h Volumenstrom, ab 1200–1600 m² mindestens 30 000–40 000 m³/h, Zuluftflächen im unteren Drittel erforderlich. fvlr.de+1willenig.at+1

✅ Stiegenhaus – TRVB S 111

  • Obere Rauchabzugsöffnung min. 5 % der Stiegenhausfläche, mind. 1 m².

  • Elektrische oder pneumatische Betätigung mit Rückschließbarkeit – rein "ONCE-OPEN" Systeme nicht mehr zulässig. bvs-ooe.at+15dh-partner.com+15shop.pichlerluft.at+15willenig.at

Unsere Jesihova-Systeme nach TRVB-Anforderungen

  • 165° pneumatische CO₂‑Kuppeln mit temperaturgesteuerter TAG‑Sicherung (57 – 182 °C)
    → erfüllt die NRWG- und mechanischen RWA-Anforderungen von TRVB 125 S.

  • Öffnungsarten:

    • Robust, elektromagnetisch oder vollpneumatisch – inklusive zentraler CO₂‑Steuerung.

    • Elektronisch gesteuerte Systeme mit USV, Taster, Feuerzentrale‑Anbindung – TRVB S 111-konform (inkl. Rückschließbarkeit).

  • Zonensteuerung: 1 Zone (pneumatisch) bis mehrere sektioniert (elektrisch).

Modifiziert für Österreichischer Einsatz

  • 800–2000 m² Brandabschnitte: Unsere Systeme decken natürliche und maschinelle Rauchabzüge ab.

  • Atrien/Hallen bis 1600 m²: 2 %-Öffnungsquerschnitt gewährleistet.

  • Stiegenhäuser: Mind. 5 % Dachöffnung, Rückstellbarkeit gemäß TRVB S 111.

  • Zuluftvorgaben: bei maschinellen Anlagen gewährleistet durch Regeleinbindung.

Wartung & Betrieb

  • Pneumatische Anlagen bleiben nach Auslösung offen – Rückstellung nur durch Fachpersonal gem. TRVB 125 S.

  • Elektronische Anlagen lassen sich einfach schließen.

  • Jährliche Wartung empfohlen (TRVB S 111 verweist auf ÖNORM F 3075) wien.gv.at+13willenig.at+13ibs-austria.at+13kfv-brandschutz.at+4weka.at+4ibs-austria.at+4.

Fazit zum österreichischen Einsatz

Unsere Jesihova-Kuppelsysteme wurden explizit so angepasst, dass sie:

  1. Technisch – Deckungsbereich von 800 m² bis 2000 m² Brandabschnitten.

  2. Mengenmässig – Volumenströme ≥ 10 000 m³/h/400 m² für maschinelle Anlagen.

  3. Stiegenhausgerecht – 5 % Öffnungsquerschnitt + Rückstellbarkeit.

  4. Sicherheitskonform – TRVB 125 S und S 111 vollständig erfüllt.